Aufsuchungserlaubnis endet am 13. März 2014; Anfrage der SPD Kreistagsfraktion

Gasfeld in Nordwalde – Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 04.02.2014

Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft 19.02.2014 TOP 5.2 I. Inhalt der Anfrage Mit Schreiben vom 04.02.2014 stellt die SPD-Kreistagsfraktion folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Landrat, die Aufsuchungserlaubnis für das Gasfeld in Nordwalde läuft unseren Informationen nach im März 2014 ab und es steht eine mögliche Verlängerung der Konzession an. Da vor 5 Jahren weder der Kreis noch die Gemeinde Nordwalde an dem Erlaubnisverfahren beteiligt war, soll es jetzt, so konnten wir der Presse entnehmen, von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg anders laufen. Wir bitten Sie, in der Umweltausschusssitzung am 19.2. folgende Fragen zu beantworten:

Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Veldhues Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag Steinfurt

II. Beantwortung der Anfrage, Hinweise zum bergrechtlichen Verfahren (s. a. Erläuterungen in der Sachdarstellung B 027/2014):

Für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen benötigt ein Unternehmen grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Entscheidungen, die Bergbauberechtigung (prinzipielles Recht zum Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen) sowie die konkrete Zulassung eines Vorhabens i.d.R. druch einen Hauptbetriebsplan. Eine bis zum 13.03.2014 befristete Bergbauberechtigung in Form einer Erlaubnis wurde erteilt. Eine Zulassung durch einen Hauptbetriebsplan sowie eine ebenfalls erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis liegt bisher nicht vor.

Gibt es ein Beteiligungsverfahren von Seiten der Bezirksregierung?

Die derzeitige Laufzeit der Erlaubnis (Bergbauberechtigung) „Nordrhein-Westfalen Nord“ endet mit dem Ablauf des 13.03.2014. Die ExxonMobil will einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit stellen. Der schriftliche Antrag liegt der Bezirksregierung Arnsberg zurzeit noch nicht vor. Seit 2011 informiert die Bezirksregierung Arnsberg in entsprechenden bergbaulichen Verfahren nicht nur die Bündelungsbehörde auf der Ebene der Mittelinstanzen, sondern auch die von Erlaubnisfeldern berührten Kommunen, Kreise etc. über beantragte Veränderungen der Laufzeit. Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Soweit dies vor dem Ende der Laufzeit von Erlaubnissen nicht möglich ist, wird die Laufzeit dieser Erlaubnisse zunächst um maximal sechs Monate verlängert. Demgemäß wird der Kreis Steinfurt nach der Vorlage des Verlängerungsantrages über das Vorhaben der ExxonMobil informiert und um Stellungnahme gebeten.

Wenn ja, wie wird die Kreisverwaltung damit umgehen?

Auch bei der Erkundung von potenziellen Erdgasvorkommen im Rahmen von Aufsuchungserlaubnissen ist eine frühzeitige Gesamtbetrachtung der möglicherweise folgenden Verfahrensschritte im Hinblick auf mögliche Grundwassergefahren geboten. Der Schutz der Trinkwasservorkommen im Kreis Steinfurt muss absoluten Vorrang haben. Die vom Kreis gesehenen Umweltrisiken (s. Auflistung in der Vorlage B 027/2014) werden im Rahmen der Stellungnahme zu einem Verlängerungsantrag vorgetragen.

Welche Fristen gibt es, denn die Erlaubnis läuft ja im März 2014 ab?

Die derzeitige Laufzeit der Erlaubnis Nordrhein-Westfalen Nord endet mit dem Ablauf des 13.03.2014. Wenn ein Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis vorliegt und in zeitlicher Hinsicht keine Möglichkeit mehr besteht, vor Auslaufen der Erlaubnis (durch Ablauf der Befristung) die Kommunen zu informieren, kann die Erlaubnis zunächst nur für maximal weitere 6 Monate verlängert werden. Zeitgleich mit der Verlängerung der Erlaubnis sollen die Kommunen hierüber informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.