„Die von den Ministern Altmaier und Rösler vorgelegten Entwürfe greifen die mit der unkonventionellen Gasförderung verbundenen Risiken nur unzureichend auf. Ein Ausschluss des Frackings erfolgt lediglich in Wasserschutzgebieten, während eine Vielzahl von Eigenversorgern vom Gartenbesitzer bis hin zu Molkereien und Brauereien um ihr Wasser fürchten muss“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände und Initiativen. Sollte eine Wasserbehörde weitergehende Beschränkungen außerhalb von Schutzgebieten erlassen, so die Kritik, sehe der Entwurf Schadenersatz für den begünstigten Brunnenbetreiber vor. Das Fazit der Verbände und Initiativen: „Der Bürger muss sich letztlich über die Wasserrechnung sein Lebenselixier vom Gaskonzern freikaufen.“
Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, dass der CDU-Wirtschaftsrat eine angeblich unsachliche Debatte anprangere, während er zugleich selbst in seiner Argumentation pro Fracking fundierten Boden verlasse, heißt es weiter. So bewerbe der Wirtschaftsrat Schiefergas als klimafreundliche Energiequelle, während selbst das Exxon-Gutachten eine Klimabilanz nahe der Steinkohle ausweise. Neuere, sich bestätigende Studien aus den USA wiesen zudem für Schiefergas eine deutlich höhere als bislang bekannte Emission an Methan aus. Dieses besitze gegenüber Kohlendioxid ein 25-mal höhere Treibhauswirkung, womit die Bilanz am Ende gravierend schlechter im Vergleich zu Kohle ausfalle.
Auch das vom Wirtschaftsrat herausgestellte Vetorecht der Wasserbehörde entpuppe sich bei näherer Betrachtung als Farce, muss doch die untere Wasserbehörde den gewässerkundlichen Landesdienst beteiligen. Dieser wird wiederum von den Bergbehörden verkörpert, womit diese sich letztlich die Antworten der Wasserbehörden faktisch selbst schreiben könnten. Folge ein Landkreis nicht diesem Vorschlag, wird unverhohlen mit Schadensersatz gedroht, wie jüngst im Landkreis Diepholz geschehen.
Aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 19. 4. 2013