Sehr geehrte Frau Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Problem mit dem Personenlifter ist erst in der letzten Woche in Hauptausschuss benannt worden und konnte erst gestern in der Fraktion beraten werden.

Die SPD-Fraktion stellt dazu nun kurzfristig folgen Antrag:

Für die Instandsetzung bzw. Wiederbeschaffung eines Personenlifters in der Schwimmhalle wird in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 ein Betrag i.H.v. 10.000 Euro eingestellt. Dabei ist zu prüfen, ob Fördermittel für die Instandsetzung bzw. Wiederbeschaffung beantragt werden können.

Begründung:

  1. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Alle Menschen sollten die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. 
  2. Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, auf Chancengleichheit und auf uneingeschränkte Inklusion. Personenlifter sind eine wichtige technische Hilfe, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und ihre Teilhabe zu verbessern.
  3. Der vorhandene Personenlifter in der Schwimmhalle musste in der vergangenen Woche wegen Sicherheitsbedenken stillgelegt werden. Dadurch sind Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen nun unter Umständen nicht mehr in der Lage, das Schwimmbecken zu betreten und an den verschiedenen Angeboten der Vereine teilzunehmen.
  4. Die Überprüfung des vorhandenen Lifters zeigte, dass die Seilwinde nicht für den Transport für Personen zugelassen ist. Unter Umständen lässt sich die Seilwinde kosteneffizient ersetzen und der Lifter so für die Nutzung Instand setzen. Dies sollte zunächst geprüft werden.
  5. Falls sich eine Instandsetzung nicht umsetzen lässt, ist von der Gemeinde eine Neubeschaffung des Personenlifters vorzusehen. Die entsprechenden finanziellen Mittel i.H.v. 10.000 Euro sollen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt werden.
  6. Maßnahmen zur Teilhabe sind häufig förderungsfähig. Die Verwaltung sollte prüfen, ob eine Wiederbeschaffung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Vereinen, finanziell gefördert werden kann (z.B. über den Inklusionscheck NRW oder oder die Förderlinie „Eine Barriere weniger“ der Aktion Mensch) und die entsprechenden Anträge stellen.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Ulrich Rhein