Entwurf Bauhof/Wasserwerk im Gewerbegebiet Süd an der Kliftstiege (Bild: Baldauf Aru Architektur GmbH)

Die SPD Nordwalde sagt: Ja, aber mit klaren Regeln!

Wir fordern, dass vor der Entscheidung,
📌 Die Kommunalaufsicht prüft, ob die Finanzierung rechtlich sauber ist.
📌 Der Städte- und Gemeindebund eine fachliche Einschätzung gibt.
📌 Alle Pläne und Kosten transparent offengelegt werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Investitionen von über 4,5 Mio. Euro sinnvoll und korrekt eingesetzt werden! Außerdem benötigt die Kommunalpolitik mehr Zeit, um zu prüfen, ob die Planung sinnvoll und bedarfsgerecht ist ⌚📝

Dafür haben wir nun einen Antrag gestellt und appellieren an die anderen Parteien diesen zu unterstützen:

Prüfung der kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Finanzierungskonzepts des neuen Bauhofs

Sehr geehrte Frau Bürgermeister,

im Zusammenhang der Beratungen im Planungs-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am15.05.2025 mit der geplanten Investition von rund 4,5 Millionen Euro für die Neuerrichtung des Bauhofes und des Wasserwerkes möchten wir auf folgende Aspekte hinweisen und hiermit die entsprechende Einbindung der zuständigen Stellen beantragen:

Der aktuelle Wirtschaftsprüfer kann nach unserer Auffassung im Rahmen seiner Aufgaben die wirtschaftliche und steuerliche Angemessenheit der Kostenaufteilung prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere die Transparenz und Prüfbarkeit der Jahresabschlüsse sowie die ordnungsgemäße Abbildung der Aktivitäten im Rechnungswesen. Allerdings erstreckt sich die Zuständigkeit des Wirtschaftsprüfers nicht auf die kommunalrechtliche Zulässigkeit von Finanzierungsmodellen, Quersubventionierungen oder die Einhaltung des kommunalen Haushaltsrechts.

Für diese Fragen ist die Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt als zuständige Behörde einzubinden. Die Kommunalaufsicht überwacht die Haushaltsführung der Kommunen, prüft und genehmigt Haushalts- und Wirtschaftspläne, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Haushaltsausgleichs und die Zulässigkeit von Kreditaufnahmen. Sie berät zudem in haushaltsrechtlichen Fragen und stellt sicher, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommune im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen. Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist für die Gemeinde bindend und stellt die rechtliche Grundlage für die Umsetzung solcher Projekte dar.

Zur Sicherstellung einer fundierten Bewertung und rechtssicheren Beurteilung des Vorhabens ist es aus unserer Sicht erforderlich, der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt Sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die aktuellen Planunterlagen, die prüffähige und tatsächliche Raumaufteilung des Wasserwerks und des Bauhofes, sowie die Zuordnung und Nutzung der Freiflächen.

Durch die Bereitstellung dieser Informationen wird gewährleistet, dass eine klare und sachgerechte Zuordnung der Investitionskosten zu den jeweiligen Betrieben erfolgen kann und etwaige Quersubventionierungen vermieden werden.

Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, bei einer Investition dieser Größenordnung auch den Städteund Gemeindebund einzubindem Die Einholung einer Empfehlung dieses Verbandes kann eine zusätzliche fachliche Einschätzung zur Angemessenheit und Zweckmäßigkeit des Projekts liefern und die Entscheidungsfindung unterstützen.

Wir beantragen daher die Einbindung der Kommunalaufsicht zur Klärung der kommunalrechtlichen Zulässigkeit und Einhaltung des Haushaltsrechts und zusätzlich die Einholung einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur fachlichen Bewertung des Projekts.

Grundsätzlich unterstützen wir die Verlagerung des Bauhofs und des Wasserwerks.

Um aber eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können möchten wir jedoch zunächst alle relevanten Informationen, Kostenaufstellungen sowie mögliche Alternativen prüfen und in die Beratung einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rhein, Fraktionsvorsitzender SPD